Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, einschliesslich der Einholung von schweizerischen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer. Dazu gehört unter anderem das Erstellen von Arbeitsverträgen, Reglementen, Mitarbeiterentschädigungsmodellen und -programmen etc. Unsere Tätigkeit umfasst sodann die Unterstützung und Beratung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.